Hausversicherung
Kamine schaffen in jedem Haus ein besonderes Ambiente. Abends vor einem sacht lodernden Feuer sitzen zu können, sorgt für Romantik und einem wohligen Gefühl.
Oft aber kommen die Überlegungen, einen Kamin einzurichten, erst längere Zeit nach Fertigstellung des Hauses und es fehlt somit eine Anschlussmöglichkeit an den erforderlichen Rauchabzug. Die Lösung dieses Problems liegt in der Anschaffung eines Deko-Kamins, denn dieser kann ohne Anschluss an einen Schornstein betrieben werden.
Ein Deko-Kamin ist ortsveränderlich und es ist möglich, wie bei einem beliebigen Möbelstück, nach dem geeignetsten Platz in der Wohnung zu suchen, um so auch eine recht dekorative Wirkung zu erzielen.
Bedacht werden muss aber, dass auch ein Deko-Kamin mit echtem Feuer betrieben wird und, abegesehen vom gut durchdachten Standort, ein sachgemäßes Vorgehen beim Betreiben des Einrichtungsgegenstandes ratsam ist, um Gefahrensituationen ausschließen zu können.
Die Wohnung selbst wird durch das Aufstellen eines Kamins auch finanziell aufgewertet. Ein pflichtbewusster und umsichtiger Hauseigentümer wird diese Werterhöhung auch beim Abschluss seiner Gebäudeversicherung berücksichtigen und seiner Versicherung entsprechende Informationen zukommen lassen. Dies ist gesondert erforderlich, da bei Deko-Kaminen keine feste Verbindung zum Gebäude besteht, wie es bei gesetzten Kaminen der Fall ist und welche auf Grund dieser Tatsache automatisch als mitversichert gelten. Lediglich die Versicherungssumme wäre bei einem nachträglichen Einbau eines gesetzten Kamins neu zu überdenken.
Ungeachtet dessen interessiert sich die Versicherung beim Abschluss einer Gebäudeversicherung oder auch nachträglich für die Heizungsart und die Heizquellen, die im Haus betrieben werden. Wenn gleich durch einen Deko-Kamin kein sehr großer Heizeffekt erzielt werden kann, stellt er als zusätzliche Heizquelle doch diesbezüglich einen nennenswerten Aspekt dar.
Entsteht am Gebäude ein Schaden, der durch Wasser, Sturm, Frost, Feuer (was unter Umständen direkt vom Kamin ausgehen könnte) oder einer anderen von der Gebäudeversicherung abgedeckten Ursache entstehen kann, wird nun auch der beschädigte Deko-Kamin bei der Schadensbegleichung ein bezogen.

